Häufige Fragen
Hier finden Sie die häufigsten Fragen zu Abos, Tickets und weiteren Themen zum ZVV.
Haben Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden oder sonst ein Anliegen, das Sie anbringen möchten? Dann kontaktieren Sie unseren Kundendienst ZVV-Contact unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 988 988 täglich von 6 bis 22 Uhr.
Beim ZVV kaufen Sie «Raum und Zeit». Ausserhalb des Verbundes kaufen Sie eine Strecke. Ein ZVV-Ticket gilt in den aufgedruckten Zonen in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Verkehrs. Das streckenbezogene Billett des nationalen Verkehrs dagegen gilt nur für eine bestimmte Strecke und nur für ein bestimmtes Verkehrsmittel.
Für alle Fahrten innerhalb des ZVV-Tarifgebietes (Kanton Zürich und 14 angrenzende Gemeinden) werden ausschliesslich Zonentickets ausgegeben. Innerhalb der gelösten Zonen sind die Tickets in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gültig. Beispiel: In der Zone 110 (Stadt Zürich) gelten die Tickets für S-Bahn, Tram, Bus, Limmatschiff, Polybahn, Dolderbahn und alle Regionalbusse auf Stadtgebiet.
Am einfachsten und schnellsten kaufen Sie Einzelbillette am Ticketautomaten, mit der ZVV-App oder im ZVV-Ticketshop.
Für nicht digital affine Personen bietet der ZVV zudem die Möglichkeit, das Ticket telefonisch bei ZVV-Contact zu bestellen und direkt auf den SwissPass laden zu lassen. Mit nur einem Anruf - vom Handy oder vom Festnetz aus - ist das Ticket also umgehend auf dem SwissPass verfügbar und die Person kann ihre Reise direkt antreten. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung.
ZVV-Einzeltickets und 24h-Tickets werden auf dem SwissPass ausgegeben. Neben der physischen SwissPass-Karte kann der SwissPass auch in der ZVV-App verknüpft und als «SwissPass Mobile» in der App angezeigt werden. Somit sind alle Leistungen auf dem SwissPass praktisch auf dem Smartphone verfügbar und bei einer Kontrolle vorweisbar.
Die Referenzierung von Einzeltickets und Tageskarten auf den SwissPass ist selbstbedient über die ZVV-App und den ZVV-Ticketshop möglich. Diese Kanäle bieten auch die Möglichkeit, ein Ticket auf den SwissPass einer Drittperson (z.B. Kind oder ältere Person) zu laden.
Im ZVV sind folgende Produkte auf dem SwissPass erhältlich:
Persönliche NetzPässe (Jahres- und Monatsabo, 9-UhrPass und BonusPass)
Persönliche Z-Pass Abonnemente (persönliches Jahres- und Monatsabo)
ZVV Einzeltickets, 24h-Tickets, 9-Uhr Tagespass und Anschlusstickets
Z-Pass Einzelbillette und Tageskarten
Folgende Produkte sind bis auf Weiteres noch nicht auf dem SwissPass erhältlich:
Übertragbare Jahres- und Monatsabos
Multikarten (Mehrfahrtenkarten)
Fahrausweise des nationalen direkten Verkehrs
Weitere Sonderprodukte
Der Zürcher Verkehrsverbund, die angrenzenden Tarifverbünde A-Welle, OSTWIND, Schwyz und Zug sowie die SBB sind in einem Verbund für den Wirtschafts- und Lebensraum Zürich zusammengeschlossen. Z-Pass heisst dieser Verbund, in dem man Tickets für eine Zonenkombination zwischen dem ZVV und einem Nachbarverbund kaufen kann.
Der Z-Pass ist als Monats- und Jahresabo und auch als Einzelbillett erhältlich. Ein Billett kann für die benötigten Zonen und muss nicht mehr für eine Strecke von A nach B erworben werden. So kann sich der Reisende zum Beispiel mit Zug, Bus, Tram und in Zürich sogar per Schiff bewegen. Dies macht das Reisen zwischen den umliegenden Kantonen und dem Zürcher Verkehrsverbund einfacher, bequemer und vielseitiger. Der Preis richtet sich nach der Anzahl gewählten Zonen. Die Zonen 110 (Stadt Zürich) und 120 (Stadt Winterthur) zählen doppelt, weil das öffentliche Verkehrsnetz hier wesentlich dichter ist.
Weitere Informationen zum Z-Pass erhalten Sie unter www.z-pass.ch oder an Ihrer Verkaufsstelle.
Eine Kurzstrecke umfasst in Zürich 2,0 Streckenkilometer, in Winterthur höchstens 3,0. Kurzstrecken-Tickets gibt es nur in den Städten Zürich und Winterthur. Die Start- oder Zielhaltestelle muss aber in der Zone 110 resp. 120 oder auf der Zonengrenze liegen.
Der jeweilige Geltungsbereich der Kurzstrecke ist am Ticketautomaten einsehbar. Benützen Sie dazu den blauen Info-Button. Eine Kurzstreckenliste und -karte jeder Haltestelle finden Sie auch unter zvv.ch/de/service/kundendienst/papierfahrplaene/haltestellenfahrplan
Das Minimum für ZVV-Zonenfahrausweise beträgt 2 Zonen resp. Tarifstufe 2. Das heisst, es gibt im ZVV keine Tickets nur für eine einzelne Zone. Ausnahmen sind die Städtezonen Zürich und Winterthur (Zonen 110 und 120), weil diese doppelt gezählt werden und somit als zwei Zonen gelten.
Die Zone 121 zum Beispiel wird hingegen nur einfach gezählt. Da Sie die Tarifstufe 2 (1–2 Zonen) bezahlen, erhalten Sie eine zweite, einfach zählende Zone dazu. Das ist hilfreich, wenn Sie beispielsweise die Anzahl Zonen berechnen, die Sie für ein Anschlussbillet benötigen (z.B. wenn Sie auf ein Ticket mit Geltungsbereich alle Zonen upgraden möchten).
Ein Beispiel: Am Ticketautomaten in Wallisellen erhalten Sie für die direkte Fahrt mit der Glattalbahn von Wallisellen nach Zürich Flughafen ein ZVV-Ticket für die Zonen 121 und 122. Dies, obwohl die ganze Fahrt ausschliesslich in der Zone 121 stattfindet und die Zone 122 für diese Verbindung nicht benötigt wird. Da Sie aber den Tarif für 2 Zonen bezahlen, erhalten Sie auch ein Ticket, das für zwei Zonen gültig ist.
Wenn man beispielsweise ein ZVV-Abonnement für 3 Zonen hat und im ganzen Verbundgebiet fahren möchte, braucht man ein Anschlussbillett für die fehlenden 5 Zonen. Beim 9-Uhr-Monats- oder Jahrespass der Stadt/Agglo Zürich oder der Stadt/Agglo Winterthur sowie bei der Zürich Card benötigen Sie nur noch ein Anschlussbillett für 4 Zonen, um in allen Zonen fahren zu können.
Nein, Anschlussbillette sind nicht als Multikarte erhältlich.
Tipp: Lösen Sie für die regelmässig befahrenen Zonen ausserhalb des Geltungsbereiches Ihres Abos eine Mehrfahrtenkarte oder ein Multi-24h-Ticket (ausgenommen, wenn Sie alle Zonen befahren möchten; siehe dazu hier).
Auf dem Zürich- und dem Greifensee muss der Fahrausweis die Ein- und die Ausstiegszone enthalten sowie grundsätzlich sämtliche Zonen, die durchfahren werden. Bei den Querfahrten Thalwil-Küsnacht, Thalwil-Erlenbach, Horgen-Meilen, Männedorf-Wädenswil und Stäfa-Wädenswil sind im Lokalverkehr nur die Ein- und die Ausstiegszonen erforderlich.
Ausnahme: Bei längeren Schifffahrten (z.B. Zürich, Bürkliplatz nach Rapperswil) werden nur die Zonen der einen Uferseite gezählt (in diesem Fall: Alle Zonen), obwohl das Schiff einen Zickzack-Kurs fährt.
Mit Ihrem Ticket können Sie innerhalb der aufgeführten Zonen und während der Gültigkeit so oft fahren, wie sie möchten. Und dies mit Bahn, Bus, Tram, Schiff oder Seilbahn.
Beispiele
Die Schifffahrt von Stäfa (Zone 143) nach Horgen (151) verläuft über Männedorf (142) und die Halbinsel Au (152). Dementsprechend müssen 4 Zonen gelöst werden.
Für eine Fahrt von Thalwil nach Wädenswil müssen nur die 3 Zonen des linken Seeufers (150, 151, 152) gelöst werden, obwohl Sie dafür in der Regel in Männedorf umsteigen müssen. Mit dem gelösten Ticket für 3 Zonen können Sie anstelle des Schiffs auch die S-Bahn nehmen.
Hinweis: Die Zonenpläne finden Sie unter zvv.ch/de/abos-tickets/zonen.html
Kinder bis 5.99 Jahre fahren ohne Fahrausweis gratis. Kinder von 6 bis 15.99 Jahren fahren zum ermässigten Preis.
Mit der Junior-Karte oder der Kinder-Mitfahrkarte fährt ein Kind ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils respektive einer anderen Person ein Jahr lang gratis. Die Eltern und die Begleitpersonen müssen gültige Tickets besitzen. Die Junior-Karte und die Kinder-Mitfahrkarte gelten für alle ZVV-Tickets.
Kinder-Mitfahrkarten erhalten Sie an den ZVV-Verkaufsstellen für CHF 30.– pro Kind und Begleitperson.
Weitere Informationen: www.sbb.ch
General- und Halbtaxabonnemente werden auf allen Linien im ZVV anerkannt. Mit dem Generalabonnement geniessen Sie freie Fahrt, mit dem Halbtaxabonnement bezahlen Sie die ermässigten Preise für Einzelbillette, Tageskarten, 9-Uhr-Tagespässe, Mehrfahrten- und Tageswahlkarten sowie Gruppenkarten.
Auch das GA Night wird auf allen Linien im Verbundtarifgebiet anerkannt. Es ist ab 19.00 Uhr gültig.
Die persönlichen ZVV-Jahres- und Monatsabonnemente werden ausschliesslich auf dem SwissPass ausgegeben.
Neben der physischen SwissPass-Karte kann der SwissPass auch in der ZVV-App verknüpft und als «SwissPass Mobile» in der App angezeigt werden. Somit sind alle Leistungen auf dem SwissPass praktisch auf dem Smartphone verfügbar und bei einer Kontrolle vorweisbar.
Abonnenten haben zudem die Möglichkeit, sich nach vorgängigem Login die kontrollfähige, digitale Version des SwissPass in der App anzeigen zu lassen und künftig ohne die SwissPass-Karte zu reisen. Benötigt wird jedoch ein anderes amtliches Ausweisdokument.
Im ZVV sind folgende Produkte auf dem SwissPass erhältlich:
Persönliche NetzPässe (Jahres- und Monatsabo, 9-UhrPass und BonusPass)
Persönliche Z-Pass Abonnemente (persönliches Jahres- und Monatsabo)
ZVV Einzeltickets, 24h-Tickets, 9-Uhr Tagespass und Anschlusstickets
Z-Pass Einzelbillette und Tageskarten
Folgende Produkte sind bis auf Weiteres noch nicht auf dem SwissPass erhältlich:
Übertragbare Jahres- und Monatsabos
Multikarten (Mehrfahrtenkarten)
Fahrausweise des nationalen direkten Verkehrs
Weitere Sonderprodukte
An den Automaten des ZVV sowie der SBB können übertragbare Monatsabonnemente auf Sicherheitspapier bezogen werden.
Wenn noch kein SwissPass (z.B. vom Halbtax) vorhanden ist, brauchen Sie ein aktuelles und qualitativ gutes Passfoto. Nach dem Kauf erhalten Sie den SwissPass innert maximal zehn Tagen nach Hause geliefert. Für die Zwischenzeit erhalten Sie einen Übergangs-SwissPass.
Je nach Verkaufsstelle stehen verschiedene Zahlmöglichkeiten zur Verfügung. Im ZVV-Ticketshop können Abos per Kreditkarte, PostFinance-Card, REKA-Card, TWINT oder per Rechnung bezahlt werden.
Reka-Checks werden für die Bezahlung aller ZVV-Tickets an allen bedienten Verkaufsstellen als Zahlungsmittel akzeptiert.
Der Abo-Kauf bzw. die Verlängerung ist über sämtliche Verkaufskanäle möglich. Am einfachsten und schnellsten wird der Kauf oder die Erneuerung eines ZVV-Abos über den ZVV-Ticketshop oder direkt in der ZVV-App getätigt. Mit der App haben Sie den Vorteil, dass Sie bei einer Fahrausweiskontrolle «SwissPass Mobile» in der App vorweisen können und dass beim Kauf von Anschlusstickets Ihr Abo automatisch berücksichtigt wird.
Übertragbare Monatsabos können bis auf weiteres an Automaten des ZVV sowie der SBB auf herkömmlichem Sicherheitspapier bezogen werden.
Die Erneuerung eines ZVV-Abos ist auch bei allen bedienten Verkaufsstellen möglich. Monatsabos können auch an den Ticketautomaten des ZVV und der SBB erneuert werden.
Wenn Sie ein Jahresabonnement für andere Zonen kaufen, erhalten Sie für das teilbenützte Jahresabo eine Pro-rata-Erstattung. Der Jahrespreis wird dabei pro Tag umgerechnet, die nicht benützte Zeit wird beim Neukauf angerechnet (ohne Zuschlag von Gebühren). Die Voraussetzung ist, dass es sich beim zurückgegebenen Abo um das Originalabo handelt und nicht bereits ein Ersatzabo ausgestellt wurde.
Nein, sämtliche Tickets des ZVV können weder hinterlegt noch verlängert werden.
Ja, Sie können ZVV-Abonnemente zurückgeben und erstatten lassen. Die Rückgabe kann gebührenfrei in der ZVV-App oder im ZVV-Ticketshop erfolgen. Sie ist aber auch an bedienten Verkaufsstellen oder telefonisch beim Kundendienst ZVV-Contact möglich, hierbei jedoch verbunden mit einer Rückgabegebühr respektive eines Selbstbehaltes CHF 10.–.
Auch (nicht vollständig entwertete) Mehrfahrtenkarten und sogar nicht benutzte Einzelbillette können erstattet werden.
Abonnemente müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer zur Erstattung vorgelegt werden.* Die Erstattung gemäss prozentualer Erstattungstabelle berechnet sich dann auf Basis der Anzahl Benützungstage, also an der Zeit zwischen dem 1. Gültigkeitstag und dem Rückgabetag.
Weitere Informationen sowie Angaben zur Ermittlung des Erstattungsbetrages und der entsprechenden Erhebung des Selbstbehaltes finden Sie im Verbundtarif.
* Frist: Nach einer gewissen Anzahl bereits benutzter Tage werden die Abonnemente nicht mehr erstattet. Jahresabonnemente werden bis zu einer Gültigkeitsdauer von 270 Tagen erstattet, beim Monatsabonnement sind es 7 Tage, beim 9-UhrPass Monat 4 Tage. Danach ist keine Erstattung mehr möglich.
Der SwissPass selber ist kein Abonnement, sondern nur eine Trägerkarte. Eine Kündigung des SwissPass ist deshalb nicht möglich. Laufzeiten, Verlängerungen und Kündigungen sind je nach Abonnement unterschiedlich.
Anders als bei GA und Halbtax werden ZVV-Abos nicht automatisch verlängert. Sie werden von uns an die Abo-Verlängerung erinnert. Wird mit Ablauf des ZVV-Abos keine Verlängerung gewünscht, können Sie den SwissPass aufbewahren und allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt wieder für ein Abonnement nutzen.
Die persönlichen Jahres- und Monatsabonnemente des ZVV sind auf dem SwissPass referenziert. Der SwissPass kann gegen eine Gebühr von CHF 30.– (gem. T600) beliebig oft ersetzt werden. Die beschädigte, verlorene oder zu ersetzende SwissPass Karte wird gesperrt. Eine Ersatzkarte können Sie im ZVV-Ticketshop oder bei einer bedienten Verkaufsstelle bestellen.
Kinder ab 6 Jahren bis einen Tag vor dem 16. Geburtstag und Jugendliche bis einen Tag vor dem 25. Geburtstag profitieren von der Ermässigung «Kind/Jugend» für persönliche ZVV-NetzPässe. Für übertragbare NetzPässe ist diese Ermässigung nicht erhältlich, in diesem Fall muss ein übertragbarer NetzPass für Erwachsene gelöst werden.
Mit der Junior-Karte oder der Kinder-Mitfahrkarte fährt ein Kind ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils respektive einer anderen Person ein Jahr lang gratis. Die Eltern und die Begleitpersonen müssen gültige Tickets besitzen. Die Junior-Karte und die Kinder-Mitfahrkarte gelten für alle ZVV-Tickets.
Kinder-Mitfahrkarten erhalten Sie an den ZVV-Verkaufsstellen für CHF 30.– pro Kind und Begleitperson.
Weitere Informationen: www.sbb.ch
Das Gültigkeitsdatum ist ersichtlich:
im Kundenkonto auf zvv.ch
auf swisspass.ch
an den Ticketautomaten des ZVV und der SBB
an einer bedienten Verkaufsstelle oder beim Kontrollpersonal
ZVV-NetzPässe werden nicht automatisch erneuert. Sie haben aber die Möglichkeit, in Ihrem Kundenkonto auf zvv.ch oder swisspass.ch eine entsprechende Notifikation zu hinterlegen und sich so an das Ablaufdatum Ihres Abonnements erinnern zu lassen.
Sie werden auf Wunsch per E-Mail oder SMS auf den ersten und letzten Geltungstag hingewiesen.
Jahresabonnenten erhalten rund einen Monat vor Ablauf des Abos einen Hinweis per E-Mail. Auf Wunsch ist auch eine Benachrichtigung per Post möglich.
Monatsabonnenten erhalten 7 Tage vor Ablauf des Abos eine Erinnerung per E-Mail oder SMS.
Auf www.zvv.ch können Sie im Kundenkonto die Benachrichtigungen verwalten.
Nein. ZVV-NetzPässe werden nicht automatisch erneuert. Sie haben aber die Möglichkeit, in Ihrem Kundenkonto auf zvv.ch oder swisspass.ch eine entsprechende Notifikation zu hinterlegen und sich so an das Ablaufdatum Ihres Abonnementes erinnern zu lassen. Je nach gewählter Notifikation erhalten Sie eine SMS, E-Mail oder einen Brief.
Die SwissPass-Trägerkarte ist fünf Jahre gültig, danach erhalten Sie beim Kauf einer neuen öV-Leistung eine neue Karte zugestellt.
Bei Fahrten über die Verbundgrenze hinaus sind ZVV-Zonentickets nur gültig ab/bis zum letzten fahrplanmässigen Halteort in den gelösten Zonen.
Ein Beispiel: Sie besitzen einen ZVV-NetzPass für alle Zonen und wollen von Zürich nach Chur fahren. In diesem Fall lösen Sie ein SBB-Billett ab dem letzten Halt Ihres Zuges innerhalb des Tarifgebiets des ZVV, hier also von Pfäffikon (SZ) bis Chur. Würden Sie einen Zug ohne Halt zwischen Zürich HB und Chur benützen, so müssten Sie ein SBB-Billett von Zürich HB nach Chur lösen.
Von Montag bis Freitag gilt der 9-Uhr-Tagespass ab Punkt 9.00 Uhr. Wenn Sie vor diesem Zeitpunkt abfahren, so müssen Sie ein entsprechendes Zusatzticket (Einzelbillett für 1–2 Zonen oder Lokalnetz) lösen. Samstag und Sonntag besteht diese Einschränkung nicht.
Ja, Tickets oder Abos mit Gültigkeit von Kalendertagen gelten auch noch im anschliessenden Nachtnetz.
Läuft ein ZVV-NetzPass zum Beispiel am 28. April aus, kann damit trotzdem mit dem Nachtnetz vom 28. auf den 29. April gefahren werden.
Ja, der SwissPass kann in der ZVV-App verknüpft werden. Beim Kauf eines Mobile-Tickets genügt es dann, dieses bei der Kontrolle vorzuweisen. Das separate Vorweisen des SwissPass ist nicht mehr nötig.
Abonnenten haben zudem die Möglichkeit, sich nach vorgängigem Login die kontrollfähige, digitale Version des SwissPass in der App anzeigen zu lassen und künftig ohne die SwissPass-Karte zu reisen. Benötigt wird jedoch ein anderes amtliches Ausweisdokument.
Wenn Sie vor Reiseantritt bemerken, dass Sie Ihren SwissPass vergessen haben, können Sie mit einem amtlichen Ausweis eine bediente Verkaufsstelle aufsuchen. Dort erhalten Sie für CHF 5.– einen Beleg «SwissPass vergessen», der zusammen mit einem amtlichen Ausweis zur Fahrt berechtigt.
Nach einer Ticketkontrolle (bei der Sie Ihren SwissPass nicht vorweisen konnten) besteht die Möglichkeit, den SwissPass innerhalb von 10 Tagen persönlich an einer ZVV-Verkaufsstelle vorzuweisen. Bringen Sie dazu auch die Zahlungsaufforderung und einen amtlichen Ausweis mit. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.– erhoben.
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Gebühr zu Unrecht verlangt wurde, so wenden Sie sich bitte direkt an das entsprechende TaxCenter. Sie finden dessen Adresse auf dem vom Kundenberater erstellten Beleg. Mehr Informationen zu Ticketkontrollen finden Sie hier.
Richten Sie Ihre Wünsche an die politische Gemeinde Ihres Wohnorts. Jede Stadt bzw. Gemeinde hat einen Vertreter, welcher für die Belange des öffentlichen Verkehrs zuständig ist.
Seit Januar 2021 gelten erweiterte Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr.
Sind Sie mindestens eine Stunde zu spät an Ihrem Reiseziel angekommen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Der Entschädigungsbetrag ist abhängig vom bezahlten Fahrpreis sowie von der Dauer der Verspätung.
Weitere Informationen und das Formular zur Beantragung der Entschädigung finden Sie auf www.swisspass.ch/fahrgastrechte.
Neben dem Anspruch auf Entschädigung haben Sie weitere Rechte bei Verspätungen. Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf www.swisspass.ch/fahrgastrechte.
Eine unabhängige und neutrale Schlichtungsstelle kann unter www.ombudsmann.zh.ch beigezogen werden, wenn ein Konfliktfall mit einem Verkehrsunternehmen nicht zu Ihrer Zufriedenheit erledigt werden konnte. Fahrplanbegehren unterstehen dem offiziellen Fahrplanverfahren und werden nicht durch die Schlichtungsstelle behandelt.
Der öffentliche Verkehr im Kanton Zürich ist nicht kostendeckend. Die Ticketeinnahmen decken nur einen Teil der Kosten für das dichte öV-Angebot von früh bis spät in fast allen Regionen des Kantons. Das verbleibende jährliche Defizit des ZVV beträgt über 400 Mio. Franken und muss von den Steuerzahlern von Kanton und Gemeinden subventioniert werden. Mehr dazu in den Geheimnissen des ZVV.
Aus diesem Grund sind Geld-Sponsorings grundsätzlich ausgeschlossen. Inserate oder eine geringe Anzahl Tickets können ebenfalls nur in Ausnahmefällen und in einem sehr begrenzten Umfang gesprochen werden (z.B. für öV-nahe Organisationen oder thematisch verwandte Anlässe).
Je nach Verfügbarkeit sowie nach Organisation, Zweck und Anknüpfungspunkten mit dem öffentlichen Verkehr im Kanton Zürich können Give-aways in begrenztem Umfang abgegeben werden. Wert sowie Stückzahl müssen vorgängig erfragt werden.