Tarif

Die Tarifbestimmungen im Zürcher Verkehrsverbund finden Sie auf dieser Seite in Kürze. 

Detaillierte Angaben zum ZVV-Verbundtarif und zu nationalen Tarifgrundlagen finden Sie unter: 

ZVV-Verbundtarif

Richtlinien zum ZVV-Verbundtarif

Nationale Tarifgrundlagen

Spezialfälle hier

Das Lokalnetz gilt innerhalb einer politischen Gemeinde (ohne Städte Zürich und Winterthur). Für Fahrten innerhalb der Lokalnetze (ohne Stadtnetze Zürich und Winterthur) gilt der Lokaltarif (Tarifstufe 1).

In den Stadtnetzen von Zürich und Winterthur gilt die Tarifstufe 2 (1–2 Zonen).

Lokal- und Stadtnetze (PDF, 0.9 MB)

Einen Überblick über alle Haltestellen im ZVV finden Sie hier:

Haltestellenverzeichnis (PDF, 1.2 MB)

Gültigkeit

Die Familienvergünstigungen der Schweizerischen Transportunternehmen, Junior-Karte und Kinder-Mitfahrkarte, gelten für alle Verbundtickets.

Junior-Karte

Mit der Junior-Karte fahren Kinder von 6 bis 16 Jahren in Begleitung von einem Elternteil gratis. Die Eltern müssen ein gültiges Ticket besitzen. Die Junior-Karte kostet pro Kind und Jahr CHF 30.–. Ab dem dritten Kind ist sie gratis.

Kinder-Mitfahrkarte

Die Kinder-Mitfahrkarte für CHF 30.– ermöglicht Begleitpersonen ab 16 Jahren (Grosseltern, Urgrosseltern, Gotte/Götti, Nachbarin/Nachbar, Tante/Onkel, Freunde/Bekannte, Tagesmütter, Nannys, sozial engagierte Personen, etc.) ein Kind von 6 bis 16 Jahren gratis mitzunehmen.

Bis 5.99 Jahre

Kinder bis 5.99 Jahre fahren ohne Fahrausweis gratis.

Von 6 bis 15.99 Jahre

Kinder von 6 bis 15.99 Jahre bezahlen den ermässigten Fahrpreis bis am Vortag ihres 16. Geburtstags.

Bis 24.99 Jahre

Jugendliche bis 24.99 Jahre haben Anspruch auf den NetzPass «Kind» (bis 15.99 Jahre) oder den NetzPass «Jugend» (16–24.99 Jahre). Für übertragbare NetzPässe ist diese Ermässigung nicht erhältlich, in diesem Fall muss ein übertragbarer NetzPass für Erwachsene gelöst werden.

Monats- oder Jahresabonnemente «Jugend», die bis am Vortag des 25. Geburtstages gekauft werden und deren Geltungsdauer vor dem 25. Geburtstag beginnt, können bis zu deren Ablauf benützt werden.

Ausweis

Kinder und Jugendlichen empfehlen wir, für Kontrollen einen amtlichen Altersausweis bei sich zu haben.

Tipp

Lösen Sie Tickets und Abos für Ihre Kinder im ZVV-Ticketshop oder in der ZVV-App und laden diese bequem auf deren SwissPass. Dazu beim Kauf einfach das entsprechende Kind als "Reisend(r)" erfassen und dabei "Verknüpfung mit SwissPass" auswählen (hier gehts zur Kurzanleitung). Mit diesem Ticket oder Abo kann das Kind auch alleine reisen.

Ausweis

In der Schweiz wohnhafte Menschen mit Behinderung können mit der entsprechenden «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» (Begleitkarte) eine Begleitperson und/oder einen Führhund unentgeltlich mitnehmen. Entweder der Reisende oder die Begleitperson muss im Besitz eines gültigen Tickets sein. Weitere Informationen zum Bezug der Begleitkarte finden Sie hier.

Rollstuhl

Hand- und Elektrorollstühle werden unentgeltlich befördert, wenn die Benutzerin/der Benutzer mit diesen reist und die Sicherheit gewährleistet ist. Mehr Informationen wie Höchstmasse und -gewichte finden Sie unter Tarif 600 der Alliance SwissPass.

Reisetipps

Weitere Informationen und nützliche Tipps zum Reisen ohne Hindernisse im ZVV finden Sie hier.

Kleine Tiere

Kleine Hunde, Katzen und ähnliche zahme Kleintiere mit Risthöhe bis 30 cm dürfen in Taschen, Körben und anderen geeigneten Behältern gratis mitreisen.

Grosse Hunde

Für Hunde, die nicht in einer Tasche, einem Korb oder einem anderen geeigneten Behälter transportiert werden können, ist der ermässigte Fahrpreis 2. Klasse zu bezahlen. Wer mit seinem Hund häufig in der ganzen Schweiz unterwegs ist, kauft mit Vorteil einen Hunde-Pass. Mehr zu Abos für Hunde.

Handgepäck und Kinderwagen

Handgepäck und begleitete Kinderwagen werden gratis befördert. 

Niederflur-Fahrzeuge und ebenerdige Haltestellen und Zugänge ermöglichen es, auch mit einem Kinderwagen sicher im öffentlichen Verkehr zu reisen. Alle Niederflurfahrzeuge haben Zonen im Eingangsbereich, die Platz für Kinderwagen bieten. Auch ältere Trams und Busse bieten genügend Stellfläche für Kinderwagen. Die entsprechende Tür ist mit einem Kinderwagensymbol gekennzeichnet. Drücken Sie die Kinderwagen- oder Rollstuhltaste, wenn Sie mehr Zeit oder Hilfe zum Ein- oder Aussteigen benötigen.

Beachten Sie: Die Boote der Limmat-Schifffahrt bieten nur sehr beschränkt Platz. Kinderwagen müssen deshalb zusammengeklappt werden. Auf allen anderen Kursschiffen der ZSG können keine Kinderwagen mit einer Breite über 80 cm befördert werden.

Ausführliche Informationen über das niederflurige Angebot finden Sie hier, im Online-Fahrplan oder in der ZVV-App.